Die Kosten trägt in der Regel der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der Eingliederungshilfe. In einigen Fällen übernehmen Jugendämter die Finanzierung. Für Sie als betreute Person entstehen keine Kosten.
By abw|2026-02-19T12:06:03+01:0019.02.2026|Kosten & Antragstellung|Kommentare deaktiviert für Wer übernimmt die Kosten?