Ambulant Betreutes Wohnen richtet sich an volljährige Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen (einschließlich Suchterkrankungen), geistigen Beeinträchtigungen, körperlichen Beeinträchtigungen oder Sinnesbeeinträchtigungen. In bestimmten Fällen können auch junge Volljährige über die Jugendhilfe (§ 41 SGB VIII) betreut werden.