Zielgruppe

Für wen kommt Ambulant Betreutes Wohnen in Frage?

Ambulant Betreutes Wohnen richtet sich an erwachsene Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung Unterstützung bei der selbstständigen Lebensführung benötigen. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zählen dazu Menschen, die durch langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden.

ABW Klaßen betreut Menschen im Kreis Heinsberg – in Erkelenz, Heinsberg, Geilenkirchen, Wassenberg, Selfkant, Gangelt, Übach-Palenberg und Hückelhoven – sowie in der gesamten StädteRegion Aachen, darunter Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Kohlscheid, Würselen und Stolberg.

Unser Angebot richtet sich an Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen – zum Beispiel Depressionen, Angststörungen, Psychosen oder Persönlichkeitsstörungen. Auch chronisch suchtkranke Menschen können unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Wir begleiten Sie dabei, Ihren Alltag trotz der Erkrankung stabil und eigenständig zu gestalten.

Auch Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung unterstützen wir im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens. Unser Ziel ist es, Ihre lebenspraktischen Fähigkeiten zu stärken und Ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben im eigenen Wohnraum zu ermöglichen.

In bestimmten Fällen können auch junge Volljährige über die Jugendhilfe (Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII) betreut werden. Die Kosten werden dann in der Regel durch das zuständige Jugendamt übernommen. Wenn Sie oder Ihr Kind gerade volljährig geworden sind und Unterstützung beim Schritt in die Selbstständigkeit brauchen, sprechen Sie uns an.

Voraussetzungen

Um Ambulant Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen zu können, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie sind volljährig und leben in einer eigenen Wohnung – allein, in einer Partnerschaft oder in einer Wohngemeinschaft. Alternativ verfügen Sie über einen Mietvertrag oder planen, innerhalb der nächsten sechs Monate aus der elterlichen Wohnung auszuziehen.

Grundvoraussetzung für das Ambulant Betreute Wohnen ist die fachärztliche Behandlung und fachärztliche Stellungnahme zur Vorlage beim LVR.

Entscheidend ist, dass Sie ambulante Hilfe zur möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen. Ob das auf Sie zutrifft, klären wir gerne gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.