Kosten, Anträge und Leistungen

Wer bezahlt Ambulant Betreutes Wohnen?

Eine der häufigsten Fragen, die uns erreichen: Was kostet Ambulant Betreutes Wohnen? Die gute Nachricht: Für Sie als betreute Person entstehen in der Regel keine Kosten. Die Finanzierung übernimmt der Kostenträger.

Wer übernimmt die Kosten?

Kostenträger für das Ambulant Betreute Wohnen ist in der Regel der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Der LVR ist als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe für die Finanzierung zuständig und übernimmt die Kosten vollständig.

In bestimmten Fällen – etwa bei jungen Volljährigen – können die Kosten auch durch das zuständige Jugendamt getragen werden (Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII).

Wichtig: Für Sie persönlich entstehen durch das Ambulant Betreute Wohnen keine Kosten.

Wie beantrage ich die Leistung?

Der Weg zum Ambulant Betreuten Wohnen ist einfacher als viele denken. Hier eine Übersicht der wichtigsten Schritte:

Wir helfen Ihnen durch den Antragsprozess

Sie müssen den Antrag nicht alleine bewältigen. Unser Team kennt die Abläufe und begleitet Sie bei jedem Schritt. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Bewilligung stehen wir an Ihrer Seite – im Kreis Heinsberg genauso wie in der StädteRegion Aachen.